montavent PV-Montagesysteme

Dauer: 10 Jahre

Die Garantie wird auf die Haltbarkeit der bezogenen Gegenstände gewährt und hat ausschließlich die nachfolgend spezifizierten Ansprüche zur Folge:

Sollte trotz ordnungsgemäßer Installation und Handhabung bei normaler Beanspruchung ein Schaden an den bezogenen Gegenständen auftreten, stellt montavent ag innerhalb der Garantiefrist in eigenem Ermessen ein Ersatzteil bereit. Die Garantie ist beschränkt auf die defekten metallischen Teile bei Meldung des Schadens innerhalb der Garantiefrist. Etwaige gesetzliche Garantie- oder Haftungsansprüche bleiben unberührt.

Die Verpflichtung zur Garantie entfällt, wenn der Schaden im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Installation oder Handhabung des Systems oder im Zusammenhang mit außergewöhnlicher Beanspruchung (z.B. Unwetterschäden, Einwirkung durch Instabilität des Untergrundes, besondere chemische oder biologische Einwirkungen) entstanden ist, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich nicht hierdurch, sondern wesentlich durch einen Material- oder Konstruktionsfehler verursacht. Für die Installation und Handhabung gelten die zu den jeweiligen Produkten von uns gelieferten technischen Produktbeschreibungen und Installationsanleitungen, die gesetzlich vorgeschriebenen oder allgemein anerkannten Normen und Grundsätze der Baukunst sowie ggf. vorrangig die von uns individuell für den Kunden gefertigten Planungen, Windsog-Statikprüfungen und Anleitungen.

Die montavent-Montagesysteme für Blechdächer erfüllen hinsichtlich der Ausreisskräfte im Deckblech die An-forderungen der DIN EN 1991-1-4 für Windsog. Die montavent-Montagesysteme für Flachdächer sind mit aero-dynamischen Druckbeiwerten berechnet, welche mittels realitätstreuer Windkanaluntersuchungen ermittelt wurden. Da montavent nicht alle Gebäudeparameter hinreichend bekannt sind, werden ausschließlich Windsogkräfte berücksichtigt. Die erforderliche zusätzliche Lastverträglichkeit (Anlage, Wind, Schnee etc.) des Gebäudes und aller seiner Teile ist durch den Ersteller/Käufer selbst sicherzustellen.

Keine Ansprüche bestehen, soweit der Schaden durch eine Versicherung gegen Unwetter und ähnliche Ereignisse (Elementarversicherung) abgedeckt ist oder üblicherweise abgesichert werden kann.

Diese Garantie begründet nur Ansprüche des Kunden der montavent ag, über den alle Garantie abzuwickeln sind. Die Geltendmachung durch Dritte ist nur möglich, wenn montavent ag dem zustimmt. Im Weiteren gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

*gem. jeweiligen Produktdatenblatt und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen, auch technischer Art, vorbehalten

montavent ag
Stockerstrasse 38
CH- 8002 Zürich